Nach dem Motto ,,Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken." sollte man sich richten, wenn es um Erbund Vorsorgeregelungen geht.
Der Würselener Rechtsanwalt Norbert Maubach, Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V., bietet erneut eine für Sie kostenlose Informationsveranstaltung zu den Themen Erbrecht, Vorsorgeregelungen und Vermögensnachfolgeplanung an. Der ,,Vorsorge- und Erbrechtstag" in Herzogenrath findet am kommenden Samstag, 10. September, von 10 bis 13 Uhr, statt und zwar im Pfarrzentrum St. Marien Herzogenrath, an der Kleikstraße 58.
Um was geht es bei den ..Vorsorge- und Erbrechtstagen"?
Nach einem arbeitsreichen Leben stellt sich die Frage, was mit dem erworbenen Vermögen nach Ihrem Ableben passieren soll. Die Entscheidung, wer Erbe werden soll und ob davon abweichend vielleicht einzelne Vermögensgegenstände anderen bestimmten Person oder Organisationen zu Gute kommen sollen, bedarf einer juristisch fundierten Regelung in einer rechtssicheren Form.
Verfügungen von Todes wegen: Testament und Erbvertrag
Nehmen Sie dieses Thema nicht selbst in die Hand oder vertrauen ungeprüft Ratgebern im Internet, sondern lassen Sie sich individuell beraten und in der Umsetzung unterstützen. Ein noch so kleiner und unwichtig erscheinender Formfehler bei einem eigenhändigen Testament kann die gesamte Verfügung formnichtig und damit unwirksam machen. Und diese Fehler fallen immer erst auf, wenn es bereits zu spät ist: nämlich nach dem Tode.
Vermögensnachfolgeplanung
Es lohnt sich auch, darüber nachzudenken, ob Teile des Vermögens, wie beispielsweise Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen, schon zu Lebzeiten an ausgewählte Personen übertragen werden sollen - dies nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen.
Unternehmensnachfolgeplanung
Das Thema Nachfolgeplanung erlangt besondere Relevanz, wenn Sie Unternehmer sind oder an einer Gesellschaft beteiligt sind. Hier können beispielsweise Regelungen im Gesellschaftsvertrag dringend angezeigt sein, damit das Unternehmen auch im Falle des Todes eines Gesellschafters handlungsfähig bleibt.
General- und Vorsorgevollmacht
Unabhängig von Regelungen in Bezug auf den Todesfall sollte man sich auch damit beschäftigen, wer das Vermögen verwaltet und sich um regelungsbedürftige Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies aufgrund eines Unfalls oder aufgrund von Krankheit oder Alter möglicherweise nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr ohne Unterstützung können oder möchten.
Entgegen einer viel verbreiteten Auffassung ist dies kein Thema, welches nur ältere oder gebrechliche Menschen beträfe. Auch junge Menschen- und zwar jeden Alters - können unerwartet, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, in die Situation kommen, auf die (vorübergehende) Unterstützung einer bevollmächtigten Vertrauensperson angewiesen zu sein.
Patientenverfügung
Nicht zuletzt besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung, um für den Fall, in dem Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können, Behandlungswünsche und -anweisungen festzulegen. Auch hier sind vielfältige Regelungen denkbar, die sich nicht nur darauf beschränken müssen, dass beispielsweise die lebenserhaltenden Apparate abgestellt werden sollen, wenn es keine Aussicht auf eine Genesung mehr gibt. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: ohne eine vorausgegangene individuelle Beratung ist es mit einem Muster aus dem Internet oder von sonstigen Stellen hier nicht getan.
Lösung: individuelle Beratung und rechtssichere Umsetzung
Zusammenfassend lässt sich sagen: in allen genannten Bereichen ist eine auf den Einzelfall ausgerichtete, ausführliche Beratung von Mensch zu Mensch durch einen Fachmann oder eine Fachfrau unabdingbar. Dabei ermittelt Ihr Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Notar Ihre persönliche Situation und Ihre persönlichen Sorgen und Wünsche, um diese sodann in eine juristisch korrekte und rechtssichere Form zu bringen.
Und das gilt nicht nur in vermeintlich komplizierteren Fällen. Oft werden Sie erst durch die Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung merken, dass bei Ihnen Regelungsbedarf besteht. Ein in der Praxis häufig beobachtetes Beispiel dafür, dass Regelungsbedarf besteht, dieser aber nicht erkannt wird, sind Fehlvorstellungen über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Diese tritt immer dann ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag errichtet worden ist. Wussten Sie etwa, dass der Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe des jeweils anderen Ehegatten wird und bei einem Ehepaar mit Kindern der Ehegatte und die Kinder von der Zahnbürste bis zum Einfamilienhaus jeden einzelnen Vermögensgegenstand gemeinsam erwerben? In einem solchen Fall wären ohne vorsorgende Regelungen Streitigkeiten und weitere Kosten, um die so entstandene, unerwünschte Erbengemeinschaft wieder auseinanderzusetzen, vorprogrammiert.
In den Vorträgen im Rahmen der Vorsorgeund Erbrechtstage informieren der Rechtsanwalt Norbert Maubach und die Rechtsanwältin Silke Merkens aus der Rechtsanwaltskanzlei Maubach in Würselen Sie über die verschiedenen Möglichkeiten - aber auch über die „Fallstricke" - im Erb-, Vorsorge- und Vermögensnachfolgerecht und zwar in verständlicher Form.
Mit Hilfe eines spezialisierten und erfahrenen Beraters lässt sich vieles frühzeitig und rechtssicher regeln und somit auch vielfach spätere Streitigkeiten vermeiden.
Die Rolle des Notars
,,Besonders freuen wir uns, dass in diesem Jahr Herr Notar Jan Petersen aus Würselen den Vorsorge- und Erbrechtstag durch einen Vortrag zur Rolle des Notars im Erb- und Vorsorgerecht, so insbesondere im Hinblick auf immer wieder auftretende Formfragen, ergänzen wird", betonen Norbert Maubach und Silke Merkens.
Vorsorge auch bei der Bestattung
Zwischen den von Rechtsanwalt Maubach, Rechtsanwältin Merkens und Notar Peterßen vorgetragenen juristischen Programmpunkten wird der Bestattungsunternehmer Holger Deussen den Themenkomplex mit interessanten Informationen zum Thema „ewige Ruhestätte in der Natur" sowie „Bestattungsformen und -Vorsorge" abrunden.
Im Anschluss an die Vorträge des Vorsorgeund Erbrechtstages" in Herzogenrath bieten die Referenten die Möglichkeit, allen, die noch Fragen oder sonstige Anliegen zum Thema haben, diese zu besprechen. Die Referenten freuen sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen am nächsten Samstag ab 10 Uhr im Pfarrzentrum St. Marien Herzogenrath.
INFO
Der Ablaufplan:
10 Uhr: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
11 Uhr: Bestattungsformen und -vorsorge.
11.30 Uhr: Verfügungen von Todes wegen: Testamente und Erbvertrag.
12 Uhr: Vermögensnachfolgeplanung: lebzeitige Übertragungen.
12.45 Uhr: Die Rolle des Notars im Vorsorge- und Erbrecht.
13.15 Uhr: Zeit für Ihre Fragen in Einzelberatungen.