Trotz vergleichsweise mildem Winter haben sich für viele Menschen die Heizkosten mehr als verdoppelt. Eine Lösung, sich unabhängiger von steigenden Gas- und Ölpreisen zu machen, sind Wärmepumpen.
Diese sind heute so ausgereift, dass sie im Neubau bereits die bevorzugte Wärmequelle geworden sind. Dank staatlicher Zuschüsse lohnt sich eine Modernisierung mit einer Wärmepumpe auch im Bestand durchaus und man verbessert sogar den eigenen C0,-Abdruck.
Wärmepumpen sind effizient, denn aus einem Teil elektrischer Energie, die hineingesteckt wird, kann diese bis zu vier Teile und manchmal sogar noch mehr Wärmeenergie erzeugen. Der Grund: Die sogenannte Quellenergie nimmt die Wärmepumpe "kostenlos" aus der Luft, dem Erdboden oder dem Grundwasser. Wer zusätzlich die benötigten Stromkosten sparen möchte, kann seine Wärmepumpe mit einer Photovoltaik-Anlage kombinieren und so annähernd autark heizen. 2021 wurden in Deutschland dreimal so viele Wärmepumpen wie noch im Jahr 2011 verkauft, der Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung lag aber laut einer Erhebung des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie trotzdem bei nur zehn Prozent. Dass der Staat bei diesen Zahlen die Förderungsanreize erneut ausweitet, leuchtet ein. Jedes Haus besitzt jedoch andere Voraussetzungen, was die Einbeziehung eines erfahrenen Planers im Vorfeld enorm wichtig macht, um das passende System zu finden.
Für bereits gut gedämmte Häuser eignen sich Luft-Wasser-Wärmepumpen besonders, da diese preiswert vorm Haus oder im Garten platziert werden können. Etwas teurer in der Investition, aber deutlich höher im Wirkungsgrad sind Systeme wie Sole-Wasseroder Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Wärmepumpen lassen sich sogar für die Gebäudekühlung im Sommer einsetzen, sind also Heizung und Klimaanlage in einem. Der Zuschuss für die Errichtung einer Wärmepumpe und den dazugehörigen notwendigen Umbaumaßnahmen beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten und erhöht sich bei einem Ersatz für eine Ölheizung auf 45 Prozent. Die maximale Fördersumme pro Wohngebäude wurde auf 60.000 Euro erhöht. Zu den förderfähigen Kosten zählen im Fall eines Heizungstauschs nicht nur der Einbau der neuen Anlage, sondern auch Kosten für neue Heizkörper, Beratung und die Entsorgung der alten Heizung. (djd)