Bei vielen neuen Bestattungsarten handelt es sich um sogenannte pflegefreie Gräber. Hier ist keine gärtnerische Pflege durch die Angehörigen erforderlich. Die Kosten sind bereits in der Friedhofsgebühr enthalten. Ob gekennzeichnetes oder anonymes Grab - beides ist bei der Urnenbestattung möglich. Welche Beisetzung passt, hängt auch davon ab, ob und wie oft Angehörige zu Besuch kommen wollen und wie mobil sie in einigen Jahren noch sind.
Empfehlenswert ist es, zu Lebzeiten festzulegen, ob später eine Körperbestattung oder eine Einäscherung erfolgen soll, damit den Angehörigen diese Entscheidung in der Zeit der Trauer abgenommen wird. Die Körperbestattung ist zumeist teurer, wegen massiverer Särge und höherer Grab kosten. Außerdem gibt es dabei weniger Möglichkeiten für die Art der Beisetzung, wie sie viele Städte und Gemeinden bei Urnengräbern anbieten. Die Urnenbestattung als Folge der Feuerbestattung ist die häufigste der Bestattungsarten in Deutschland und wird immer öfter gewählt. Ein Grund dafür sind auch die alternativen Möglichkeiten, die Urne beizusetzen.
Varianten der Urnenbeisetzung
Die Deutsche Friedhofsgesellschaft klärt über Varianten der Urnenbeisetzung auf (Infos unter www. deutschefriedhofsgesellschaft.de): Die einfachste Beisetzungsform ist das Rasengrab. Bei der Bestattung im Blumengarten wird die Urne des Verstorbenen auf einer besonders gestalteten, mit Stauden und immergrünen Pflanzen angelegten Fläche beigesetzt. Bei einer Waldbestattung wird die Urne einer verstorbenen Person an einem Baum in einem dafür vorgesehenen Bestattungswald beigesetzt.
Im Rahmen einer Bestattung in einem Kolumbarium wird die Urne einer verstorbenen Person in einer Urnenwand beigesetzt. Die Nische, in die die Urne gestellt wird, wird im Anschluss mit einer Platte fest verschlossen. Kolumbarien befinden sich auf Friedhöfen oder in Kirchen oder sind Teil eines Krematoriums.
Bei einer Mensch-TierBestattung können die Urnen eines Menschen und seines geliebten Haustieres in einem gemeinsamen Grab bestattet werden. Diese Bestattungsart ist in Deutschland nur auf speziell ausgewiesenen Friedhöfen möglich und existiert in dieser Form seit dem Jahr 2015. (akz-o)