Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie trifft die Angehörigen meist überraschend, häufig macht sich zunächst einmal Ratlosigkeit breit. An was muss zuerst gedacht werden? Wer sollte informiert werden? Wo gibt es die notwendigen Formulare? Und aufwelche rechtlichen Feinheiten ist zu achten? Danach muss der Pflegealltag organisiert und finanziert werden: Kann der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung bleiben und häuslich betreut werden oder ist ein geeignetes Pflegeheim nötig? Hier sind Informationen zu einigen wichtigen Punkten.
Finanzielle Hilfe erleichtert die Betreuung von Pflegebedürftigen. Welche Leistungen gewährt werden, ist abhängig vom Pflegegrad. Die Spanne reicht von Pflegegrad 1, einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bis hin zu Pflegegrad 5, einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse beziehungsweise -versicherung eingegangen ist, wird eine qualifizierte Begutachtung beauftragt. Der Gutachter stellt bei einem Hausbesuch die Pflegebedürftigkeit fest und gibt eine Empfehlung zur Einstufung in einen Pflegegrad. Dabei werden körperliche, geistige wie auch psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Wird der Antrag abgelehnt oder man ist mit der Einstufung unzufrieden, muss innerhalb von vier Wochen Zeit Widerspruch eingelegt werden.
Fällt die Entscheidung zugunsten einer häuslichen Pflege durch die Angehörigen, kommen auf diese Menschen große körperliche und seelische Herausforderungen zu. Der Alltag des pflegenden Partners oder der Partnerin gestaltet sich komplett neu, betreuende Kinder müssen Beruf und oft genug auch ihre Partnerschaft anders organisieren. Schnell kann man sich da überfordert oder am Rande der Leistungsfähigkeit fühlen. Für diesen Fall gibt es viele Hilfsangebote von außen. Zusätzlich sollte man auch seinen gesetzlichen Anspruch nutzen und sich bei einer örtlichen Pflegeberatungsstelle informieren. Diese Stellen bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Organisation der Pflege und um Leistungsansprüche. Getragen werden die Stellen in der Regel von der jeweiligen Kommune oder von Pflegediensten. (djd)