Ungeachtet aller Individualisierungstendenzen in der Gesellschaft ist die Bestattungskultur in Deutschland noch immer recht stark reglementiert. Für welche Bestattungsform aber würden sich die Menschen entscheiden, wenn sie diese frei von gesetzlichen Vorschriften aussuchen könnten?
Das Ergebnis einer auf Statista veröffentlichten Umfrage: Nur 14 Prozent würden noch das klassische Erdgrab auf dem Friedhof wählen, elf Prozent das klassische Urnengrab. Im Gegenzug würden ebenfalls bereits 14 Prozent ihre Asche am liebsten in der freien Natur verstreuen lassen, neun Prozent wünschen sich die Aufbewahrung der Asche zu Hause oder im Garten. Aber auch ungewöhnliche Ideen finden immer mehr Anklang: Aus der Kremationsasche lässt sich beispielsweise ein Erinnerungsdiamant pressen.
Die Idee dazu wurde vor etwa 18 Jahren in der Schweiz geboren. Das Schmuckstück besitzt dieselben chemischen, physikalischen und optischen Eigenschaften wie ein natürlicher Diamant. Im ersten Schritt wird die Kremation der oder des Verstorbenen durch den Bestatter in Deutschland veranlasst. Im Labor wird dann der Kohlenstoff aus der Asche gelöst, welcher bei sehr hohen Temperaturen und unter großem Druck in einen Rohdiamanten umgewandelt und auf Wunsch in Handarbeit geschliffen werden kann. Für die Herstellung eines oder mehrerer Diamanten sind mindestens 500 Gramm Asche oder fünf bis zehn Gramm Haare notwendig. Die restliche Asche kann für die Urnenbeisetzung an den Bestatter in Deutschland zurückgeführt werden oder in der Schweiz beigesetzt werden. In Deutschland ist die Produktion der Diamanten aus Asche verboten, der Besitz jedoch erlaubt. Einzige Ausnahme ist Brandenburg, hier sind ausschließlich Diamanten aus Haaren erlaubt. (djd)