Versicherung: Wie man Angehörigen im Sterbefall zumindest finanzielle Sorgen ersparen kann.

Auch der Tod ist teuer

Auch der Tod ist teuer
Alleine die Beerdigungskosten liegen in Deutschland schnell bei 6.000 bis 8.000 Euro, mit Grabpflege und Friedhofsgebühren kommen weitere Ausgaben auf die Familie zu. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man seinen Hinterbliebenen diese Kosten ersparen. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty Images/Jure Gasparic

Der Tod gehört zum Leben dazu: Daran werden die Menschen in Deutschland beispielsweise im Trauermonat November erinnert. Viele machen sich aber nicht nur in der dunklen Jahreszeit Gedanken über den eigenen Abschied, wie er gestaltet werden soll und dass er für die Angehörigen zumindest keine finanzielle Belastung darstellen sollte. Denn das Sterben in Deutschland ist teuer: Alleine die Beerdigungskosten liegen sehr schnell zwischen 6.000 bis 8.000 Euro, mit Grabpflege und Friedhofsgebühren kommen allerdings noch weitere Ausgaben auf die Familie zu. Um seinen Hinterbliebenen diese Kosten schon im Vorfeld zu ersparen, kann man für den Todesfall Geld zurücklegen – oder eine klassische Sterbegeldversicherung abschließen.

Was kostet eine Sterbegeldversicherung? Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Versicherungssumme ab.

Wie lange müssen Beiträge bezahlt werden? Bei der Bestattungsvorsorge der Nürnberger Versicherung etwa müssen Beiträge nicht lebenslang gezahlt werden, sondern maximal 25 Jahre bei einem Eintrittsalter bis 60 Jahren. Bei einem Eintrittsalter zwischen 61 und 80 Jahren läuft die Beitragszahlung maximal bis zum Alter von 85 Jahren, mehr Infos gibt es unter www.nuernberger.de

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Sie sollte der Höhe der zu erwartenden örtlichen Bestattungskosten und den persönlichen Wünschen entsprechen. So liegen die durchschnittlichen Bestattungskosten zwar bei „nur“ 6.000 bis 8.000 Euro – aber die Ausgestaltung wird dann vielleicht den individuellen Vorstellungen nicht gerecht. Möchte man vor allem spezielle Wünsche für die Bestattung oder etwa auch die Kosten der Grabpflege abdecken, empfiehlt sich daher ein höherer Betrag, um zumindest den Großteil der Ausgaben zu decken.

Wer kann keine Sterbegeldversicherung abschließen? Personen unter gesetzlicher Betreuung können in der Regel keine Bestattungsvorsorge vereinbaren und für sie kann auch keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden.

An wen wird die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt? Das Geld wird an das Bestattungsunternehmen beziehungsweise an die Erben überwiesen.

Was bedeutet Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung? Die Bestattungsvorsorge der Nürnberger Versicherung etwa kann man ohne Gesundheitsfragen abschließen, im Gegenzug gibt es eine Wartezeit beziehungsweise Staffelung der Leistung in den ersten 18 Monaten. (djd)